Was DIN ISO 37002 für Hinweisgebersysteme bedeutet, welche Grundprinzipien dahinterstehen und woran Sie eine standardkonforme Meldestelle erkennen.
Rund um Meldestellen taucht häufig die Norm DIN ISO 37002 auf. Sie ist keine Pflicht, liefert aber einen anerkannten Rahmen dafür, wie ein gutes Hinweisgeber-Managementsystem aussehen sollte. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen.
Was DIN ISO 37002 ist - und was nicht
DIN ISO 37002 ist die deutsche Übernahme der internationalen Norm ISO 37002 für Hinweisgeber-Managementsysteme. Sie ist als Leitfaden angelegt: Sie beschreibt bewährte Vorgehensweisen, ist aber keine gesetzliche Verpflichtung. Die rechtliche Grundlage in Deutschland bleibt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Die Grundprinzipien
Die Norm baut auf einigen Kernprinzipien auf, die ein vertrauenswürdiges Meldesystem ausmachen:
- Vertrauen: Hinweisgebende müssen sich sicher fühlen, Meldungen abzugeben.
- Unparteilichkeit: Meldungen werden objektiv und ohne Interessenkonflikt behandelt.
- Schutz: Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien stehen im Mittelpunkt.
- Nachvollziehbarkeit: Bearbeitung und Entscheidungen werden dokumentiert.
Typische Schwachstellen in der Praxis
- Die Meldestelle ist organisatorisch nicht unabhängig genug.
- Vertraulichkeit wird zugesagt, aber technisch nicht konsequent umgesetzt.
- Hinweise werden von Stellen geprüft, die im Interessenkonflikt stehen.
- Die Dokumentation ist lückenhaft und damit nicht prüfungsfest.
Woran Sie ein standardnahes System erkennen
Eine Meldestelle, die sich an DIN ISO 37002 orientiert, ist unabhängig aufgestellt, schützt die Vertraulichkeit technisch und organisatorisch, trennt Annahme, Prüfung und Entscheidung sauber und dokumentiert jeden Schritt nachvollziehbar.
Wie wir den Standard adressieren
Unsere externe Meldestelle ist als neutrale Stelle aufgesetzt: rechtliche Vorprüfung durch eine Partnerkanzlei statt durch die Personalabteilung, DSGVO-konforme Verarbeitung in Deutschland und revisionssichere Dokumentation. Damit greifen wir die Grundprinzipien der Norm auf - eine formale Zertifizierung weisen wir nur aus, wenn sie nachweisbar vorliegt.
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