Grundlagen
Was ist eine interne Meldestelle?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen, einen sicheren Kanal für Hinweise auf Rechtsverstöße bereitzustellen. Diese interne Meldestelle muss Meldungen vertraulich entgegennehmen, Fristen einhalten und Hinweisgebende vor Repressalien schützen.
Sie können diese Aufgabe nach § 14 HinSchG an einen externen Dritten übertragen. Genau das übernehmen wir: Wir betreiben Ihre Meldestelle als neutrale Stelle - mit verschlüsseltem Kanal, anwaltlicher Vorprüfung und lückenloser Dokumentation.
Die rechtliche Verantwortung für die Einrichtung bleibt bei Ihrer Organisation. Den Betrieb, die Vorprüfung und die Fristenkontrolle nehmen wir Ihnen ab.
Hinweis ohne rechtliche Bewertung. Keine Rechtsberatung - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.
Vier Argumente
Warum die Meldestelle auslagern?
Eine externe Meldestelle löst die vier größten Hürden, an denen interne Lösungen scheitern.
Neutralität
Als unabhängiger Dritter nehmen wir Meldungen entgegen, ohne Beschäftigungs- oder Beratungsverhältnis zu Ihrem Unternehmen. Das schützt Hinweisgebende und stärkt das Vertrauen in den Kanal.
Rechtliche Expertise
Jede Meldung wird in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Partnerkanzlei rechtlich vorgeprüft - bevor Ihr Unternehmen tätig wird.
Entlastung
Keine eigene Compliance-Abteilung, kein internes Projekt über Monate. Einrichtung in wenigen Schritten, Betrieb und Fristen übernehmen wir.
Compliance-Sicherheit
DSGVO-konformes Hosting in Deutschland, dokumentierte Prozesse und revisionssichere Berichte - prüfbar für Geschäftsführung und Aufsicht.
Klare Rollen
Was wir übernehmen - was bei Ihnen bleibt
Klare Aufgabenteilung: Den operativen Betrieb übernehmen wir, die unternehmerischen Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Hinweisgeber-24 übernimmt
- doneBetrieb des verschlüsselten Meldekanals (24/7)
- doneRechtliche Vorprüfung jeder Meldung durch die Partnerkanzlei
- doneFristenkontrolle nach HinSchG (Eingangs- und Rückmeldung)
- doneDokumentation, Beweismittelsicherung und Monatsbericht
Bei Ihnen bleibt
- arrow_rightBekanntmachung der Meldestelle an Beschäftigte
- arrow_rightEntscheidung über interne Folgemaßnahmen
- arrow_rightBenennung einer internen Ansprechperson
- arrow_rightUmsetzung empfohlener Maßnahmen im Unternehmen
Kostenvergleich
Intern aufbauen oder auslagern? Ein Kostenvergleich
Beispielhafte Gegenüberstellung. Die internen Kosten hängen stark von Unternehmensgröße und Aufwand ab und sind als Orientierung zu verstehen.
| Kriterium | Hinweisgeber-24 | Interne Lösung |
|---|---|---|
| Monatliche Basis | 79 EUR | 300-500 EUR [Schätzung] |
| Einrichtung | wenige Schritte | mehrere Monate Projekt |
| Rechtliche Vorprüfung | inklusive (Partnerkanzlei) | Verantwortung im Haus |
| DSGVO-konformes Hosting | integriert, Server in DE | eigener Aufbau nötig |
| Vertragsbindung | monatlich kündbar | interne Fixkosten |
Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Interne Kostenwerte sind Schätzungen zur Orientierung, keine garantierten Werte.
In drei Schritten
In drei Schritten zur rechtssicheren Meldestelle
Beratung & Einrichtung
Wir richten Ihren verschlüsselten Meldekanal ein und stimmen die Bekanntmachung an Ihre Beschäftigten ab.
Vorprüfung durch die Kanzlei
Eingehende Meldungen werden anwaltlich vorgeprüft, nach Relevanz eingeordnet und mit einer Risikoeinschätzung versehen.
Bericht & Handlungsempfehlung
Sie erhalten eine dokumentierte Auswertung mit konkreter Handlungsempfehlung - revisionssicher und prüfbar.
Häufige Fragen zur externen Meldestelle
Wie läuft eine Meldung bei hinweisgeber-24 ab?
In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Portal. 2. Rechtliche Vorprüfung in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Wirtschaftskanzlei. 3. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit Handlungsempfehlung, inklusive lückenloser Dokumentation für Audits.
Können Mitarbeitende anonym melden?
Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden. Wir speichern keine IP-Adressen oder identifizierenden Browser-Daten beim anonymen Meldekanal.
Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?
Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Optional kann ein Hinweisgeber freiwillig eine Rückkanal-Kennung hinterlassen.
Wie schnell erhalte ich nach Eingang einer Meldung eine Rückmeldung?
Nach Eingang einer Meldung erfolgt die erste Eingangsbestätigung automatisch. Die rechtliche Vorprüfung und Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen, entsprechend der gesetzlichen Frist des HinSchG.
Können auch externe Hinweisgeber (z. B. Lieferanten, Kunden) Meldungen abgeben?
Ja. Das Portal ist grundsätzlich auch für externe Personen zugänglich, die in Bezug auf Ihre Organisation tätig sind oder waren. Die genaue Konfiguration (z. B. interne vs. externe URL) klären wir gemeinsam bei der Einrichtung.

