Hinweisgebersystem für Pflege & Träger
In der Pflege und Sozialwirtschaft geht es um besonders schützenswerte Menschen. Eine vertrauliche, anonyme Meldestelle hilft, Missstände früh zu erkennen.

- checkEingang verschlüsselt
- gavelAnwaltlich vorgeprüft
- descriptionBericht & Empfehlung
Rechtslage
Ihre Pflicht-Lage
Träger, Vereine und Einrichtungen der Sozial- und Pflegewirtschaft mit 50 oder mehr Beschäftigten sind in der Regel nach § 12 HinSchG verpflichtet. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Die konkrete Pflicht ist im Einzelfall zu prüfen.
Hinweis ohne rechtliche Bewertung. Keine Rechtsberatung - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Praxis
Typische Herausforderungen
Was Pflege & Träger bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine externe Stelle hier entlastet.
Schutz von Schutzbefohlenen
Hinweise auf Missstände in der Betreuung müssen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.
Sensible Personendaten
In der Sozialwirtschaft werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet - Datenschutz ist hier nicht verhandelbar.
Komplexe Trägerstrukturen
Mehrere Standorte und Einrichtungen unter einem Träger erschweren eine einheitliche interne Lösung.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- check_circleVollständig anonymer, verschlüsselter Meldekanal
- check_circleDSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten in Deutschland
- check_circleEine Meldestelle für mehrere Einrichtungen eines Trägers
- check_circleAnwaltliche Vorprüfung und dokumentierte Auswertung

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern qualifizierte Juristen: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei wird jede Meldung gesichtet, rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Abschlussbericht.

Eingang der Meldung
Über verschlüsselten Online-Kanal oder telefonisch (24/7).
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch spezialisierte Juristen.
Fallmanagement
Anonymisierter Dialog mit dem Hinweisgeber über unser Portal.
Abschlussbericht
Zustellung der Dokumentation und rechtlicher Handlungsempfehlung.
FAQ
Häufige Fragen
Können mehrere Einrichtungen eine Meldestelle nutzen?
Ja. Unser Portal deckt bis zu 3 Niederlassungen/Eigenbetriebe ab. Für größere Trägerstrukturen kalkulieren wir individuell.
Wie wird die Anonymität gewahrt?
Meldungen können vollständig anonym über den verschlüsselten Kanal eingehen. Es werden keine IP-Adressen oder Browser-Fingerprints gespeichert. Mehr dazu auf unserer Seite zur anonymen Meldung.

