Der komplette Ablauf
Die drei Schritte im Detail
Meldungseingang
scheduleTag 0 - sofortFür Hinweisgebende
Hinweisgebende melden vertraulich über den verschlüsselten Online-Kanal oder telefonisch - auf Wunsch vollständig anonym.
Für Ihre Organisation
Sie müssen nichts tun. Der Kanal ist 24/7 verfügbar und nimmt Meldungen rechtssicher entgegen.
Anwaltliche Vorprüfung
scheduleinnerhalb der HinSchG-FristenFür Hinweisgebende
Die hinweisgebende Person erhält eine Eingangsbestätigung. Die Anonymität bleibt durchgehend gewahrt.
Für Ihre Organisation
Die Partnerkanzlei prüft die Meldung auf Plausibilität, ordnet das Risiko ein und bereitet eine Einschätzung vor.
Bericht & Handlungsempfehlung
schedulenach Abschluss der VorprüfungFür Hinweisgebende
Sofern ein Rückkanal hinterlegt wurde, erfolgt eine Rückmeldung über ergriffene Folgemaßnahmen - im Rahmen des HinSchG.
Für Ihre Organisation
Sie erhalten eine dokumentierte Auswertung mit konkreter Handlungsempfehlung - revisionssicher und prüfbar.
Häufige Fragen zum Ablauf
Welche Fristen gelten nach dem HinSchG?
Das HinSchG sieht vor, dass der Eingang einer Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigt und der hinweisgebenden Person spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über ergriffene Folgemaßnahmen gegeben wird. Quelle: HinSchG § 17. Wir überwachen diese Fristen für Sie.
Wie schnell ist die Meldestelle einsatzbereit?
Nach Beauftragung richten wir den Meldekanal kurzfristig ein. [VERIFY: konkrete Einrichtungsdauer vor Live-Gang bestätigen.]
Was passiert bei einer vollständig anonymen Meldung?
Anonyme Meldungen werden einseitig bearbeitet - eine direkte Rückfrage an hinweisgebende Personen ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Optional kann freiwillig eine Rückkanal-Kennung hinterlegt werden, um eine pseudonymisierte Kommunikation zu ermöglichen.

