Hinweisgebersystem für Unternehmen
Ab 50 Beschäftigten sind Sie zur internen Meldestelle verpflichtet. Wir übernehmen Betrieb, Vorprüfung und Fristen - Sie behalten den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei.

- checkEingang verschlüsselt
- gavelAnwaltlich vorgeprüft
- descriptionBericht & Empfehlung
Rechtslage
Ihre Pflicht-Lage
Privatwirtschaftliche Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind nach § 12 HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. In regulierten Sektoren (z. B. Finanzdienstleistung) gilt die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Die konkrete Pflicht ist im Einzelfall zu prüfen.
Hinweis ohne rechtliche Bewertung. Keine Rechtsberatung - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Praxis
Typische Herausforderungen
Was Unternehmen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine externe Stelle hier entlastet.
Bußgeldrisiko
Verstöße gegen die HinSchG-Pflichten können nach § 40 HinSchG mit Bußgeldern geahndet werden. Quelle: HinSchG § 40.
Fehlende Ressourcen
Eine interne Lösung bindet Personal, IT und Datenschutz-Know-how über Monate - Kapazitäten, die im Mittelstand oft fehlen.
Neutralitätskonflikt
Eine intern besetzte Meldestelle wirft Fragen zur Unabhängigkeit auf und kann das Vertrauen der Beschäftigten schwächen.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- check_circleExterne, neutrale Meldestelle nach § 14 HinSchG
- check_circleAnwaltliche Vorprüfung jeder Meldung durch die Partnerkanzlei
- check_circleFristenkontrolle und revisionssichere Dokumentation
- check_circleEinrichtung ohne internes IT-Projekt, ab 79 EUR/Monat

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern qualifizierte Juristen: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei wird jede Meldung gesichtet, rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Abschlussbericht.

Eingang der Meldung
Über verschlüsselten Online-Kanal oder telefonisch (24/7).
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch spezialisierte Juristen.
Fallmanagement
Anonymisierter Dialog mit dem Hinweisgeber über unser Portal.
Abschlussbericht
Zustellung der Dokumentation und rechtlicher Handlungsempfehlung.
FAQ
Häufige Fragen
Ab wann ist mein Unternehmen verpflichtet?
Ab 50 Beschäftigten besteht in der Regel die Pflicht zur internen Meldestelle. In regulierten Sektoren gilt sie unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall.
Dürfen wir die Meldestelle auslagern?
Ja. § 14 HinSchG erlaubt ausdrücklich die Übertragung der internen Meldestelle an einen externen Dritten. Die Verantwortung für die Einrichtung bleibt beim Unternehmen.

