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Warum Hinweisgeber-24.de?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir richten Ihr Hinweisgeberportal ein.
Wie läuft eine Meldung bei hinweisgeber-24 ab?
In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Portal. 2. Rechtliche Vorprüfung in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Wirtschaftskanzlei. 3. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit Handlungsempfehlung, inklusive lückenloser Dokumentation für Audits.
Können Mitarbeitende anonym melden?
Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden. Wir speichern keine IP-Adressen oder identifizierenden Browser-Daten beim anonymen Meldekanal.
Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?
Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Optional kann ein Hinweisgeber freiwillig eine Rückkanal-Kennung hinterlassen.
“Uns ist wichtig zu sagen, dass wir sehr positiv überrascht waren über die Einrichtung und die angenehme Zusammenarbeit. Absolut empfehlenswert!”
Herr D., Hauptamtsleiter
DIN 37002- orientiert
Anonymer Meldekanal
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