HinSchG umgesetzt,
ohne eigene Compliance-Abteilung.
Externe interne Meldestelle für Unternehmen, Kommunen und Träger: neutral, anwaltlich vorgeprüft, dokumentiert und ab 79 EUR/Monat.

- checkEingang verschlüsselt
- gavelAnwaltlich vorgeprüft
- descriptionBericht & Empfehlung
Mehr als Software - eine vollständige Lösung
Wir übernehmen die organisatorische Verantwortung für Ihre interne Meldestelle - rechtlich fundiert und technisch sicher.
Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern qualifizierte Juristen: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei wird jede Meldung gesichtet, rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen.
Daten bleiben in Deutschland
Verschlüsselte Übertragung, Verarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern, keine Übermittlung in Drittländer.

Ein Rechtsanwalt prüft jeden Hinweis vor
Viele Anbieter liefern nur Software. Bei uns wird jede Meldung in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei rechtlich vorgeprüft - bevor Ihr Unternehmen tätig wird. Das nimmt Ihnen Unsicherheit und schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
- check_circlePlausibilitätsprüfung und Risiko-Einordnung jeder Meldung
- check_circleKonkrete Handlungsempfehlung statt Rohdaten
- check_circleNeutrale Stelle ohne Interessenkonflikt
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Abschlussbericht.
Eingang der Meldung
Über verschlüsselten Online-Kanal oder telefonisch (24/7).
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch spezialisierte Juristen.
Fallmanagement
Anonymisierter Dialog mit dem Hinweisgeber über unser Portal.
Abschlussbericht
Zustellung der Dokumentation und rechtlicher Handlungsempfehlung.
Wir stehen als neutraler Dritter zwischen den Parteien
Hinweisgebende melden vertraulich, wir prüfen und vermitteln pseudonymisiert, der Beschäftigungsgeber handelt - die Identität bleibt durchgehend geschützt.

Hinweisgeber
Beschäftigte - auch ehemalige oder künftige
Meldet einen Vorfall aus dem beruflichen Umfeld und erhält eine Rückmeldung.
Hinweisgeber-24
neutraler Dritter- Entgegennahme der Meldung
- Prüfung der Relevanz
- Pseudonymisierung
- Folgemaßnahmen festlegen
- Meldung an Beschäftigungsgeber
- Überprüfung der Folgemaßnahmen
- Fallabschluss
Beschäftigungsgeber
Unternehmen, Institutionen, Städte & Gemeinden
Bearbeitet den Vorfall intern und setzt die empfohlenen Maßnahmen um.
Passend für Ihre Organisation
Vom mittelständischen Unternehmen bis zur kommunalen Verwaltung - wir betreiben Meldestellen für unterschiedlichste Organisationen.
Sind Sie überhaupt verpflichtet?
Der kostenlose Pflicht-Check gibt Ihnen in 2 Minuten eine erste Einschätzung Ihrer Pflichtlage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.




