Preismodell
Sie zahlen nur, was Sie nutzen
Ein fester monatlicher Portalpreis, eine transparente Pauschale je bearbeitetem Fall – und optionale Zusatzleistungen ausschließlich auf Wunsch.
Portal
je eingerichtetes Portal
max. 3 Niederlassungen/Eigenbetriebe
Fallbearbeitung
qualifizierte Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt
- checkEntgegennahme der Meldung
- checkInterne Prüfung nach Relevanzgesichtspunkten
- checkFestlegung der Folgemaßnahmen
- checkPseudonymisierung
- checkMeldung an Sie
- checkÜberprüfung der Durchführung der Folgemaßnahmen
- checkFallabschluss
Zusätzliche Tätigkeiten
auf Wunsch, nach Rücksprache und Beauftragung – je Std.
- Sachbearbeiter75 €/Std.
- Rechtsanwalt125 €/Std.
Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. · Monatlich kündbar (2 Wochen zum Monatsende).
Unser Angebot
Wir halten Ihnen den Rücken frei
Wir kümmern uns um Ihr internes Meldeportal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Unser interner Rechtsanwalt prüft alle Daten und arbeitet zuverlässig mit Ihnen zusammen.
- check_circleCloud-basierte Bearbeitung auf einem Server in Deutschland
- check_circleHinweise werden durch einen Rechtsanwalt geprüft und beurteilt
- check_circleDaten werden pseudonymisiert
- check_circleDSGVO-konform
- check_circleDIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme
- check_circleDIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme
- check_circleSie erhalten eine monatliche Dokumentation per E-Mail
FAQ
Häufige Fragen zu Vertrag und Kosten
Was kostet hinweisgeber-24?
Das Portal kostet 79 EUR netto pro Monat für bis zu drei Niederlassungen/Eigenbetriebe. Je anwaltlich bearbeitetem Fall kommen 179 EUR netto hinzu. Optionale Zusatzstunden (Sachbearbeiter 75 EUR, Rechtsanwalt 125 EUR je Std.) nur nach Beauftragung. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Welche Vertragslaufzeit gilt?
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, anschließend ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar.
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ja. Wir stellen einen DSGVO-konformen AVV mit dokumentierten technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) bereit. Das Dokument ist fester Bestandteil des Vertrags.
