Fragen nach Themen
helpPflicht & Recht
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das HinSchG ist seit 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Die konkrete Pflicht hängt vom Einzelfall ab.
Wer muss eine interne Meldestelle einrichten?
Verpflichtet sind nach § 12 HinSchG insbesondere private Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten, Kommunen, öffentliche Stellen sowie bestimmte Sektoren (z. B. Finanzdienstleister) unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Bitte prüfen Sie Ihre individuelle Pflicht mit einer Fachberatung.
Welche Bußgelder drohen bei Nicht-Umsetzung des HinSchG?
Verstöße gegen die HinSchG-Pflichten können nach § 40 HinSchG mit Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. In bestimmten Fällen sind Bußgelder bis 500.000 EUR möglich. Quelle: HinSchG § 40 Abs. 1-3.
Gilt das HinSchG auch für Kommunen und öffentliche Einrichtungen?
Ja. Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind in der Regel verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die genaue Schwelle hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Prüfen Sie die für Ihr Bundesland geltenden Regelungen.
Kann die interne Meldestelle an einen externen Dienstleister ausgelagert werden?
Ja, § 14 HinSchG erlaubt die Beauftragung eines Dritten als interne Meldestelle. Der externe Dienstleister muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und entsprechend vertraglich eingebunden werden. Hinweisgeber-24 handelt in diesem Rahmen als externer Betreiber Ihrer internen Meldestelle.
helpProdukt & Ablauf
Wie läuft eine Meldung bei hinweisgeber-24 ab?
In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Portal. 2. Rechtliche Vorprüfung in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Wirtschaftskanzlei. 3. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit Handlungsempfehlung, inklusive lückenloser Dokumentation für Audits.
Können Mitarbeitende anonym melden?
Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden. Wir speichern keine IP-Adressen oder identifizierenden Browser-Daten beim anonymen Meldekanal.
Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?
Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Optional kann ein Hinweisgeber freiwillig eine Rückkanal-Kennung hinterlassen.
Wie schnell erhalte ich nach Eingang einer Meldung eine Rückmeldung?
Nach Eingang einer Meldung erfolgt die erste Eingangsbestätigung automatisch. Die rechtliche Vorprüfung und Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen, entsprechend der gesetzlichen Frist des HinSchG.
Können auch externe Hinweisgeber (z. B. Lieferanten, Kunden) Meldungen abgeben?
Ja. Das Portal ist grundsätzlich auch für externe Personen zugänglich, die in Bezug auf Ihre Organisation tätig sind oder waren. Die genaue Konfiguration (z. B. interne vs. externe URL) klären wir gemeinsam bei der Einrichtung.
helpSicherheit & Datenschutz
Wo werden die Daten gehostet?
Alle Inhalte werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gehostet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der DSGVO und der branchenüblichen Sicherheitsstandards.
Werden Meldungsinhalte per E-Mail verschickt?
Nein. Meldungsinhalte verlassen das verschlüsselte Portal nicht. Benachrichtigungen erfolgen ausschließlich systemseitig, ohne Meldungsinhalte zu transportieren.
Gibt es Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für Bearbeitende?
Ja. Der Zugang zum Bearbeitungsportal ist mit 2FA geschützt. Rollen und Zugriffsrechte sind granular konfigurierbar, sodass nur autorisierte Personen Meldungen einsehen können.
Wie lange werden Fälle gespeichert?
Fall-Akten werden gemäß § 11 HinSchG drei Jahre nach Abschluss der Bearbeitung aufbewahrt und anschließend automatisch und nachvollziehbar gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist auf Anforderung möglich, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
helpVertrag & Kosten
Was kostet hinweisgeber-24?
Das Portal kostet 79 EUR netto pro Monat für bis zu drei Niederlassungen/Eigenbetriebe. Je anwaltlich bearbeitetem Fall kommen 179 EUR netto hinzu. Optionale Zusatzstunden (Sachbearbeiter 75 EUR, Rechtsanwalt 125 EUR je Std.) nur nach Beauftragung. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Welche Vertragslaufzeit gilt?
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, anschließend ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar.
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ja. Wir stellen einen DSGVO-konformen AVV mit dokumentierten technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) bereit. Das Dokument ist fester Bestandteil des Vertrags.

