Aus Hinweis wird Entscheidung
Was bedeutet das konkret?
Aus einem eingehenden Hinweis wird eine belastbare Entscheidungsgrundlage - in vier Schritten.
Plausibilitäts-Check
Jede Meldung wird auf Nachvollziehbarkeit und Substanz geprüft, bevor Ressourcen gebunden werden.
Risiko-Einordnung
Hinweise werden nach rechtlicher Relevanz und Dringlichkeit klassifiziert - Sie wissen sofort, was Priorität hat.
Konkrete Handlungsempfehlung
Statt Rohdaten erhalten Sie eine strukturierte Einschätzung mit nächsten Schritten - dokumentiert und nachvollziehbar.
Der Prozess
Der Weg jeder Meldung

Partnerschaft
Unsere Kanzlei-Partnerschaft
Wir arbeiten mit einer auf Hinweisgeberschutz und Compliance spezialisierten Kanzlei zusammen. Diese übernimmt die rechtliche Vorprüfung der Meldungen und stellt sicher, dass Hinweise fachlich korrekt eingeordnet werden.
[VERIFY: Konkreter Kanzlei-Name, fachliche Schwerpunkte und ggf. Ansprechpartner-Profil werden vor Live-Gang mit Einwilligung ergänzt.]
Die rechtliche Vorprüfung ist ein organisatorischer Strukturschritt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es entsteht keine Mandatsbeziehung zu hinweisgebenden Personen.
Klare Grenzen
Klare Grenzen - im Sinne der Rechtssicherheit
- infoKeine individuelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen oder einzelne Personen.
- infoKeine Mandatsbeziehung zwischen Partnerkanzlei und hinweisgebenden Personen.
- infoKeine Entscheidung über interne Folgemaßnahmen - diese bleibt bei Ihrer Organisation.
Häufige Fragen zur anwaltlichen Vorprüfung
Was bedeutet anwaltliche Vorprüfung genau?
Eingehende Meldungen werden in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Partnerkanzlei auf Plausibilität geprüft, nach Risiko eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen. Es handelt sich um einen strukturierten Vorprüfungsschritt im Compliance-Prozess.
Ist die Vorprüfung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Vorprüfung ist ein organisatorischer Strukturschritt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine abschließende rechtliche Bewertung sowie etwaige Mandatsberatung erfolgt durch eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl. Hinweis ohne rechtliche Bewertung.
Entsteht eine Mandatsbeziehung zum Hinweisgeber?
Nein. Zwischen der Partnerkanzlei und hinweisgebenden Personen entsteht keine Mandatsbeziehung. Die Vorprüfung dient der neutralen Einordnung der Meldung, nicht der Vertretung einzelner Personen.
Wer ist die Partnerkanzlei?
Wir arbeiten mit einer auf Hinweisgeberschutz und Compliance spezialisierten Kanzlei zusammen. [VERIFY: Kanzlei-Name, Schwerpunkte und Logo-Nutzung vor Live-Gang ergänzen.]

